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Motorsegler Ausbildung als Eintrag in den Segelflugschein (GPL+TMG)
Für motorfliegerisch Ambitionierte der nächste Schritt nach dem Segelflugschein. Bis vor kurzem mußte man für Motorsegler einen eigenen Schein erwerben (PPL-B), was mit nicht unerheblichen Kosten verbunden war. Heute ist es jedoch wesentlich einfacher, schneller und günstiger auf Motorsegler umzusteigen, vorrausgesetzt man besitzt schon einen Segelflugschein. Dann muß man nur eine Klassenberechtigung erwerben, die dann in den vorhandenen PPL-C Schein eingetragen wird. Bei uns kann man diese Klassenberechtigung erwerben. Unsere »Super Dimona besitzt die nötige Ausrüstug, um CVFR zu schulen.
Hat man erstmal den CVFR-Schein in der Tasche, kann man sogar noch die Berechtigung für viersitzige Motorflugzeuge machen. Man kann seinen Schein also ständig weiter „ausbauen“.
Bedingungen Klassenberechtigung – Reisemotorsegler Beiblatt C (PPL-C) Motorseglerführer
Anmerkung: Eine direkte Ausbildung zum Motorseglerführer ist seit dem 01.05.2003 nicht mehr möglich. Die Berechtigung kann entweder
- nach erfolgter Segelflugausbildung als zusätzliche Klassenberechtigung zum PPL-C erworben werden
- oder es erfolgt eine Ausbildung im Rahmen des Motorflugs (PPL-N oder JAR-FCL)
Fachliche Voraussetzungen:
- Abgeschlossene Segelflugausbildung
Theoretische Ausbildung:
- ergänzende theoretische Ausbildung
Flugausbildung:
- mindestens 10 Flugstunden, darin enthalten 20 Alleinstarts und Landungen
- 270 km Naviagtionsdreieckflug mit und ohne Lehrer
- An- und Abflüge zu kontrollierten Flugplätzen
Für Inhaber einer Lizenz Beiblatt A oder C gibt es Erleichterungen.
Inhaber einer Lizenz Beiblatt A und C, reduziert sich die Ausbildung erheblich.
Für weitere Informationen (incl. Preise) wenden Sie sich bitte an Matthias Podworny.