Für motorfliegerisch ambitionierte der nächste Schritt nach dem Segelflugschein. Bis vor kurzem mußte man für Motorsegler einen eigenen Schein erwerben (PPL-B), was mit nicht unerheblichen Kosten verbunden war. Heute ist es jedoch wesentlich einfacher, schneller und günstiger auf Motorsegler umzusteigen, vorrausgesetzt man besitzt schon einen Segelflugschein. Dann muß man nur eine Klassenberechtigung erwerben, die dann in den vorhandenen PPL-C Schein eingetragen wird. Bei uns kann man diese Klassenberechtigung erwerben. Unsere »Super Dimona besitzt die nötige Ausrüstug, um CVFR zu schulen.
Für Inhaber einer Lizenz Beiblatt A oder C gibt es Erleichterungen.
Inhaber einer Lizenz Beiblatt A und C, reduziert sich die Ausbildung erheblich.
Um ein Motorflugzeug steuern zu dürfen, muss man mindestens 17 Jahre alt sein und kann bei uns die Privatpilotenlizenz PPL-A nach JAR-FCL oder nationalem Recht erwerben.
Voraussetzung für den Erwerb der Lizenz ist zunächst die Feststellung der körperlichen Tauglichkeit durch einen Fliegerarzt. Doch keine Angst: Die meisten Bewerber mit normalem Gesundheitszustand wird der Fliegerarzt ohne weiteres flugtauglich schreiben. Brillen sind kein Hindernis, wenn sie bestimmte Stärken nicht überschreiten. Sogar Körperbehinderungen versperren heute nicht mehr unbedingt den Weg ins Cockpit.
Es folgt eine gründliche theoretische und praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung in Theorie und Praxis. Damit erwirbt man die Berechtigung zum Führen einmotoriger Flugzeuge unter Sichtflugbedingungen. Weitere Berechtigungen, beispielsweise für „kontrollierten Sichtflug” oder zum Schleppen von Segelflugzeugen lassen sich bei uns zusätzlich erwerben.
Für viele Piloten von Linienflugzeugen hat die Karriere mit der Ausbildung zum Privatpiloten in einem im DAeC organisierten Verein begonnen!
Zusätzlich können folgende Klassenberechtigungen erworben werden: